Wir arbeiten nach unserer Leitidee:
Herzlich willkommen bei der BTG Bürgschaftsgenossenschaft beider Basel. Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um BTG Baubürgschaften geht. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Weshalb braucht es eine BTG Baubürgschaft? Lokale Bauhandwerker müssen oft nach Abschluss eines Auftrages für allfällige Baumängel eine Bürgschaftssumme stellen. In vielen Fällen ist dies die Voraussetzung, damit der aus der geleisteten Arbeit geschuldete Betrag vollständig zur Auszahlung gelangt.
Unsere Genossenschaft engagiert sich seit mehr als 100 Jahren für das lokale Gewerbe und wird auch in Zukunft zur Stärkung einer branchenmässig vielfältigen, gesunden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft beitragen.
Wir bauen mit grösster Sorgfalt und Qualität. Wie unseren Arbeiten wollen wir auch unseren Verpflichtungen gegenüber der Bauherrschaft mit erstklassigen Garantien gerecht werden. Die BTG erfüllt alle unsere Erwartungen und das erst noch schnell und unkompliziert.
Stefan Thomman, Leiter Finanzen, BSK Baumann + Schaufelberger Kaiseraugst AGFür unsere Baubürgschaften benötigen wir einen soliden, erfahrenen und effizienten Partner.
Die BTG erfüllt diese Ansprüche umfassend. Danke!
Die Zusammenarbeit mit der BTG ist sehr unbürokratisch und unkompliziert.
Wir wissen, dass die BTG Baubürgschaften korrekt abgewickelt werden und können uns ganz auf unser Kerngeschäft fokussieren.
1923 wurde die „Bürgschaftsgenossenschaft für Handwerker, Gewerbetreibende und Arbeiter“ als erste derartige Institution der Schweiz gegründet. Gründerverband ist der Basler Volkswirtschaftsbund. Das Motiv zur Gründung lag im Willen neuen und bestehenden Unternehmen des Mittelstandes Bürgschaften und Bankfinanzierungen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Die BTG bezweckt die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die vorwiegend in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft aber auch in den Kantonen Solothurn und Aargau domiziliert sind. Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:
Die BTG kann alle mit ihrem Zweck oder der Anlage ihrer Mittel direkt oder indirekt in Zusammenhang stehenden Geschäfte vornehmen, ihre Tätigkeit auf verwandte Branchen ausdehnen, Grundstücke erwerben, veräussern und verwalten sowie ähnliche Unternehmen erwerben oder sich daran beteiligen.
Die BTG hat keine Gewinnabsicht. Ihre Erträgnisse sind im Sinne des Genossenschaftszwecks zu verwenden.